Waldbrandverordnung

Waldbrandverordnung

Wärmepreisdeckel 2023

Antragstellung auch am Gemeindeamt Neudörfl möglich
(bis 31.12.2023)

Der Wärmepreisdeckel des Landes hilft privaten Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Das Burgenland ist das erste Bundesland, das einen Preisdeckel für das Heizen eingeführt hat.

Abhängig von Einkommen und Heizkosten sind Förderungen bis zu € 2.000,00 möglich. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Der erste Teil zeitnah zur Antragsstellung, der zweite Teil im 2. Halbjahr 2023.

Der Wärmepreisdeckel ist sozial gestaffelt. Das heißt: je niedriger das Nettoeinkommen, desto höher die Förderung. Es werden 90 Prozent der Jahresheizkosten gefördert, um auch einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.

Geflügelpest auch im Bezirk Mattersburg angekommen

Huhn

Neudörfl im Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko

Seit Jahresende 2022 wurden bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich Fälle der Geflügelpest festgestellt. Es handelt sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln hochpathogen (stark krankmachend) ist.

Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Seit 10.01.2023 ist die Gemeinde Neudörfl zugehörig zu den Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.

Es sind die untenstehenden angeführten Pflichten des Tierhalters bis auf Weiteres strikt einzuhalten, um eine weitere Verbreitung dieser Tierseuche einzudämmen:

♦ es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt werden
♦ das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)
♦ die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
♦ Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwässer, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
♦ die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde (Bezirkshauptmannschaft Mattersburg) zu informieren.

Schwalben: Schutzbestimmungen (Nestentfernung)

SchwalbenDie an Gebäuden brütenden „Mehlschwalben“ und „Rauchschwalben“ zählen zu den geschützten Tierarten. Geschützte Tiere dürfen in allen ihren Entwicklungsformen weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten, verletzt, getötet, verwahrt, entnommen, noch geschädigt werden. Die absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern, die Entfernung von Nestern sowie das Sammeln der Eier in der Natur und der Besitz dieser Eier, auch in leerem Zustand, der geschützten Vogelarten ist verboten (§ 16 Abs. 2 NG 1990).

FIRST RESPONDER FÜR NEUDÖRFL

MA FR Neudrfl Koepke 1Lebensrettende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsfahrzeuges – dafür gibt es im Bezirk Mattersburg die sogenannten „First Responder“. In der Gemeinde Neudörfl gibt es seit Jahresbeginn eine weitere Rettungssanitäterin des Roten Kreuzes, die in dieser Funktion in ihrer Freizeit freiwillig tätig ist.

Ursula Köpke ist freiwillige Rettungssanitäterin der Bezirksstelle Mattersburg sowie des Roten Kreuzes Wiener Neustadt. Seit Jahresbeginn ist sie auch außerhalb ihrer Freiwilligendienste als First Responder in der Gemeinde Neudörfl tätig. „Die Menschen in Neudörfl verlassen sich auf schnelle Hilfe. Darum freut es mich sehr, dass ich meine Tätigkeit als freiwillige Rettungssanitäterin um die als First Responder erweitern darf“, so Köpke. „Wir bedanken uns recht herzlich bei Bürgermeister Dieter Posch für die Zusicherung, einen Defibrillator für First Responder-Einsätze zur Verfügung zu stellen, um jederzeit Leben retten zu können“, freut sich Rotkreuz-Bezirksstellenleiterin Helga Ludwig.

Rasenmähen und Ruhezeiten

Da es in letzter Zeit verstärkt zu Anfragen und Beschwerden kommt, möchten wir auf folgendes hinweisen:

Wir ersuchen alle Haus- und Grundstückbesitzer an Sonn- und Feiertagen und in der Mittagspause von 12.00 – 14.00 Uhr auf das Ruhebedürfnis ihrer Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Tätigkeiten wie z.B. Rasenmähen, Holzschneiden, Hämmern etc. sollten im Interesse gutnachbarlicher Beziehungen an diesen Tagen und in dieser Zeit unterlassen werden.

Auf gute Nachbarschaft!

Gefahr von aufgefundenen Kriegsrelikten

Achtung

Da es immer wieder zu Funden von explosiven Kriegsrelikten kommt, beachten Sie bitte die Verhaltensregeln:
Nicht berühren & Polizei rufen!