In der Marktgemeinde Neudörfl gelangt nachfolgende Stelle zur Ausschreibung.
Bewerbungsfrist bis 15. April 2024
Sehr geehrte WasserabnehmerInnen!
Für die Erstellung des jährlichen Wasserabgabenbescheides ist die Ablesung des Wasserzählers notwendig. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiter des Wasserleitungsverbandes (WLV) in der Zeit von
Montag, 11. März 2024 bis Freitag, 5. April 2024
jeden Haushalt der vom WLV versorgt wird, aufsuchen, um die Ablesung vorzunehmen. Bitte unterstützen Sie den WLV bei der reibugnslosen Druchführung der Arbeiten. Folgende Mitarbeiter nehemn die Ablesung vor:
Patrick Paulesich - 0664/78016995 | Bernd Widhalm - 0664/5402733
Von 11. bis 18.03. findet die Eintragungswoche zu folgenden Volksbegehren statt:
• Frieden durch Neutralität
• Nein zu Atomkraftwerk-Greenwashing
• Parteienförderung abschaffen
• CO2-Steuer abschaffen
• Energieabgaben streichen - Volksbegehren
• Glyphosat verbeiten!
• Essen nicht wegwerfen!
• Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
• Tägliche Turnstunde
• Kein NATO-Beitritt
• Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
• Kein Elektroauto-Zwang
• Neutralität Österreichs stärken
• BIST DU GSCHEIT
Wenn Sie bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, dann wird diese in das Ergebnis der Eintragungen eingerechnet und Sie können während der Eintragungswoche das Volksbegehren NICHT mehr unterschreiben.
Der Wärmepreisdeckel des Landes hilft privaten Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Das Burgenland ist das erste Bundesland, das einen Preisdeckel für das Heizen eingeführt hat.
Abhängig von Einkommen und Heizkosten sind Förderungen bis zu € 2.000,00 möglich - ausbezahlt wird in zwei Teilbeträgen
Der Wärmepreisdeckel ist sozial gestaffelt. Das heißt: je niedriger das Nettoeinkommen, desto höher die Förderung. Es werden 90 Prozent der Jahresheizkosten gefördert, um auch einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.
Antragstellung auch am Gemeindeamt Neudörfl möglich
(bis 31.12.2024)
Für die Beantragung am Gemeindeamt unbedingt telefonisch unter 02622/77277 einen Termin vereinbaren.
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Anrainern über Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen und auf Parkflächen. Die Gemeinde Neudörfl hat die Anzahl der öffentlichen Mistkübel mit Hundekotsackerlspender in letzter Zeit erhöht. Für ein sauberes Ortsbild möchten wir allen Hundehaltern ihre Pflicht in Bezug auf Verunreinigungen von öffentlichen Plätzen in Erinnerung rufen und uns bei denjenigen herzlich bedanken, die ihre Pflicht bereits ernst nehmen.
Hundehalter müssen dafür sorgen, dass der Hund Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, sowie Grün- und Parkanlagen und Spielplätze nicht verunreinigt. Verstöße gegen diese Bestimmungen ziehen Straffolgen nach sich. Das bedeutet, dass Hundehalter den Hundekot aufsammeln und entfernen bzw. für die Kosten der Entfernung oder Reinigung aufkommen müssen.
Neudörfl im Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko
In allen Gemeinden des Bezirkes Mattersburg sind die in der nachfolgend angeführten Verordnung enthaltenen Pflichten des Tierhalters bis auf Weiteres stritk einzuhalten, um eine weitere Verbreitung dieser Tierseuche einzudämmen.
Seit 1. November verfügt die Marktgemeinde Neudörfl über zwei Schnuppertickets, mit denen innerhalb eines begrenzten Zeitraumes kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland benutzt werden können.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Neudörfl
- maximal 3 Tage am Stück ausleihbar
- pro Neudörfler/in bis zu 6 Mal im Jahr ausleihbar
Ausleihvorgang |
Reservierung über das Bürgerservice der Marktgemeinde Neudörfl (02622/77277) |
Abholung des Tickets im Bürgerservice zum vereinbarten Termin |
Nutzungsvereinbarung unterschreiben |
Rückgabe des Tickets im Bürgerservice zum vereinbarten Termin (bei verspäteter Rückgabe wird ein Säumniszuschlag von € 50,00 verrechnet, bei Verlust des Tickets sind die Kosten für das Ticket in Höhe von € 860,00 zu ersetzen). |
Tag der Abholung und Tag der Rückgabe gelten als voller Entleihtag |
Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
Die an Gebäuden brütenden „Mehlschwalben“ und „Rauchschwalben“ zählen zu den geschützten Tierarten. Geschützte Tiere dürfen in allen ihren Entwicklungsformen weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten, verletzt, getötet, verwahrt, entnommen, noch geschädigt werden. Die absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern, die Entfernung von Nestern sowie das Sammeln der Eier in der Natur und der Besitz dieser Eier, auch in leerem Zustand, der geschützten Vogelarten ist verboten (§ 16 Abs. 2 NG 1990).
Lebensrettende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsfahrzeuges – dafür gibt es im Bezirk Mattersburg die sogenannten „First Responder“. In der Gemeinde Neudörfl gibt es seit Jahresbeginn eine weitere Rettungssanitäterin des Roten Kreuzes, die in dieser Funktion in ihrer Freizeit freiwillig tätig ist.
Ursula Köpke ist freiwillige Rettungssanitäterin der Bezirksstelle Mattersburg sowie des Roten Kreuzes Wiener Neustadt. Seit Jahresbeginn ist sie auch außerhalb ihrer Freiwilligendienste als First Responder in der Gemeinde Neudörfl tätig. „Die Menschen in Neudörfl verlassen sich auf schnelle Hilfe. Darum freut es mich sehr, dass ich meine Tätigkeit als freiwillige Rettungssanitäterin um die als First Responder erweitern darf“, so Köpke. „Wir bedanken uns recht herzlich bei Bürgermeister Dieter Posch für die Zusicherung, einen Defibrillator für First Responder-Einsätze zur Verfügung zu stellen, um jederzeit Leben retten zu können“, freut sich Rotkreuz-Bezirksstellenleiterin Helga Ludwig.
Da es in letzter Zeit verstärkt zu Anfragen und Beschwerden kommt, möchten wir auf folgendes hinweisen:
Wir ersuchen alle Haus- und Grundstückbesitzer an Sonn- und Feiertagen und in der Mittagspause von 12.00 – 14.00 Uhr auf das Ruhebedürfnis ihrer Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Tätigkeiten wie z.B. Rasenmähen, Holzschneiden, Hämmern etc. sollten im Interesse gutnachbarlicher Beziehungen an diesen Tagen und in dieser Zeit unterlassen werden.
Auf gute Nachbarschaft!