Adventfeier der Gemeinde
Die Marktgemeinde Neudörfl veranstaltet jährlich die Weihnachtsfeier für ältere Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
Club der Generationen
Der „ Club der Generationen“ will ein barrierefreies Miteinander mit monatlichen Treffen verschiedener Altersgruppen – egal, ob mit oder ohne Handikap, egal welcher Herkunft oder Religion – ohne Vorurteile und in gegenseitiger Wertschätzung schaffen!
Generationen sollen sich begegnen und miteinander, nicht nebeneinander leben!
Klimatickets zum Ausborgen
Seit 1. November verfügt die Marktgemeinde Neudörfl über zwei Schnuppertickets, mit denen innerhalb eines begrenzten Zeitraumes kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland benutzt werden können.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Neudörfl
- maximal 3 Tage am Stück ausleihbar
- pro Neudörfler/in bis zu 6 Mal im Jahr ausleihbar
Ausleihvorgang |
Reservierung über das Bürgerservice der Marktgemeinde Neudörfl (02622/77277) |
Abholung des Tickets im Bürgerservice zum vereinbarten Termin |
Nutzungsvereinbarung unterschreiben |
Rückgabe des Tickets im Bürgerservice zum vereinbarten Termin (bei verspäteter Rückgabe wird ein Säumniszuschlag von € 50,00 verrechnet, bei Verlust des Tickets sind die Kosten für das Ticket in Höhe von € 860,00 zu ersetzen). |
Tag der Abholung und Tag der Rückgabe gelten als voller Entleihtag |
Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
Stellenausschreibung
In der Marktgemeinde Neudörfl gelangt nachfolgende Stelle zur Ausschreibung.
Bewerbungsfrist bis 30. November 2023
Wärmepreisdeckel 2023
Antragstellung auch am Gemeindeamt Neudörfl möglich
(bis 31.12.2023)
Der Wärmepreisdeckel des Landes hilft privaten Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Das Burgenland ist das erste Bundesland, das einen Preisdeckel für das Heizen eingeführt hat.
Abhängig von Einkommen und Heizkosten sind Förderungen bis zu € 2.000,00 möglich. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Der erste Teil zeitnah zur Antragsstellung, der zweite Teil im 2. Halbjahr 2023.
Der Wärmepreisdeckel ist sozial gestaffelt. Das heißt: je niedriger das Nettoeinkommen, desto höher die Förderung. Es werden 90 Prozent der Jahresheizkosten gefördert, um auch einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.
Geflügelpest auch im Bezirk Mattersburg angekommen
Neudörfl im Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko
Seit Jahresende 2022 wurden bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich Fälle der Geflügelpest festgestellt. Es handelt sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln hochpathogen (stark krankmachend) ist.
Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Seit 10.01.2023 ist die Gemeinde Neudörfl zugehörig zu den Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.
Es sind die untenstehenden angeführten Pflichten des Tierhalters bis auf Weiteres strikt einzuhalten, um eine weitere Verbreitung dieser Tierseuche einzudämmen:
♦ es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt werden
♦ das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)
♦ die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
♦ Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwässer, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
♦ die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde (Bezirkshauptmannschaft Mattersburg) zu informieren.
Schwalben: Schutzbestimmungen (Nestentfernung)
Die an Gebäuden brütenden „Mehlschwalben“ und „Rauchschwalben“ zählen zu den geschützten Tierarten. Geschützte Tiere dürfen in allen ihren Entwicklungsformen weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten, verletzt, getötet, verwahrt, entnommen, noch geschädigt werden. Die absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern, die Entfernung von Nestern sowie das Sammeln der Eier in der Natur und der Besitz dieser Eier, auch in leerem Zustand, der geschützten Vogelarten ist verboten (§ 16 Abs. 2 NG 1990).
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