Vereinsabend GFZN
Die Gesellschaft der Freunde Zollikofen in Neudörfl lädt zum Vereinsabend.
Abschlusswanderung
Wanderstrecke: Kirchenplatz – Tenniscenter – Lazawiese Rastpause – retour über die Gfang ins Cafe Weinstöckl
Für ein friedvolles Miteinander und sauberes Ortsbild
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Anrainern über Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen und auf Parkflächen. Die Gemeinde Neudörfl hat die Anzahl der öffentlichen Mistkübel mit Hundekotsackerlspender in letzter Zeit erhöht. Für ein sauberes Ortsbild möchten wir allen Hundehaltern ihre Pflicht in Bezug auf Verunreinigungen von öffentlichen Plätzen in Erinnerung rufen und uns bei denjenigen herzlich bedanken, die ihre Pflicht bereits ernst nehmen.
Hundehalter müssen dafür sorgen, dass der Hund Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, sowie Grün- und Parkanlagen und Spielplätze nicht verunreinigt. Verstöße gegen diese Bestimmungen ziehen Straffolgen nach sich. Das bedeutet, dass Hundehalter den Hundekot aufsammeln und entfernen bzw. für die Kosten der Entfernung oder Reinigung aufkommen müssen.
Klimatickets zum Ausborgen
Seit 1. November verfügt die Marktgemeinde Neudörfl über zwei Schnuppertickets, mit denen innerhalb eines begrenzten Zeitraumes kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland benutzt werden können.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Neudörfl
- maximal 3 Tage am Stück ausleihbar
- pro Neudörfler/in bis zu 6 Mal im Jahr ausleihbar
Ausleihvorgang |
Reservierung über das Bürgerservice der Marktgemeinde Neudörfl (02622/77277) |
Abholung des Tickets im Bürgerservice zum vereinbarten Termin |
Nutzungsvereinbarung unterschreiben |
Rückgabe des Tickets im Bürgerservice zum vereinbarten Termin (bei verspäteter Rückgabe wird ein Säumniszuschlag von € 50,00 verrechnet, bei Verlust des Tickets sind die Kosten für das Ticket in Höhe von € 860,00 zu ersetzen). |
Tag der Abholung und Tag der Rückgabe gelten als voller Entleihtag |
Öffnungszeiten Bürgerservice
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
Schwalben: Schutzbestimmungen (Nestentfernung)
Die an Gebäuden brütenden „Mehlschwalben“ und „Rauchschwalben“ zählen zu den geschützten Tierarten. Geschützte Tiere dürfen in allen ihren Entwicklungsformen weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten, verletzt, getötet, verwahrt, entnommen, noch geschädigt werden. Die absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von Nestern und Eiern, die Entfernung von Nestern sowie das Sammeln der Eier in der Natur und der Besitz dieser Eier, auch in leerem Zustand, der geschützten Vogelarten ist verboten (§ 16 Abs. 2 NG 1990).
Rasenmähen und Ruhezeiten
Da es in letzter Zeit verstärkt zu Anfragen und Beschwerden kommt, möchten wir auf folgendes hinweisen:
Wir ersuchen alle Haus- und Grundstückbesitzer an Sonn- und Feiertagen und in der Mittagspause von 12.00 – 14.00 Uhr auf das Ruhebedürfnis ihrer Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Tätigkeiten wie z.B. Rasenmähen, Holzschneiden, Hämmern etc. sollten im Interesse gutnachbarlicher Beziehungen an diesen Tagen und in dieser Zeit unterlassen werden.
Auf gute Nachbarschaft!
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