Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Neudörfl auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke Marktgemeinde Neudörfl gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at


Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Markgemeinde Neudörfl:

Ansprechperson: Doris Götz, Amtsleiterin
Adresse: Rathausplatz, 7201 Neudörfl
Telefon: +43 2622 77 277
Fax: +43 2622 77 277-20
E-Mail: post@neudoerfl.bgld.gv.at
UID-Nummer: ATU 43697503