Amtssignatur

    Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Neudörfl auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

    Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

    Veröffentlichung der Bildmarke
    Die Veröffentlichung der Bildmarke Marktgemeinde Neudörfl gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier:

    Zwei kreisförmige Logos für die Gemeinde Neudorf, mit einem roten und schwarzen Emblem, darunter steht 'Amtssiegel'.


    Elektronische Signaturprüfung
    Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
    http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at


    Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Markgemeinde Neudörfl:

    Ansprechperson: Doris Götz, Amtsleiterin
    Adresse: Rathausplatz, 7201 Neudörfl
    Telefon: +43 2622 77 277
    Fax: +43 2622 77 277-20
    E-Mail: post@neudoerfl.bgld.gv.at
    UID-Nummer: ATU 43697503