Verkehrszeichen InfoIn letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Anrainern über Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen und auf Parkflächen. Die Gemeinde Neudörfl hat die Anzahl der öffentlichen Mistkübel mit Hundekotsackerlspender in letzter Zeit erhöht. Für ein sauberes Ortsbild möchten wir allen Hundehaltern ihre Pflicht in Bezug auf Verunreinigungen von öffentlichen Plätzen in Erinnerung rufen und uns bei denjenigen herzlich bedanken, die ihre Pflicht bereits ernst nehmen.

 

Hundehalter müssen dafür sorgen, dass der Hund Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, sowie Grün- und Parkanlagen und Spielplätze nicht verunreinigt. Verstöße gegen diese Bestimmungen ziehen Straffolgen nach sich. Das bedeutet, dass Hundehalter den Hundekot aufsammeln und entfernen bzw. für die Kosten der Entfernung oder Reinigung aufkommen müssen.

Vgl. § 92 Abs. 2 und 3 Straßenverkehrsordnung