Die Burgenländische Landesregierung hat die Fortführung des Wärmepreisdeckels für das Jahr 2026 beschlossen. Damit werden private Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen auch im kommenden Jahr bei den Heizkosten entlastet. Der Wärmepreisdeckel ist sozial gestaffelt. Das heißt: je niedriger das Nettoeinkommen, desto höher die Förderung. Ab 1. April ist eine Antragstellung möglich:
Antragstellung auch am Gemeindeamt Neudörfl möglich
(bis 30.12.2026)
Für die Beantragung am Gemeindeamt unbedingt telefonisch unter 02622/77277 einen Termin vereinbaren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
• Hauptwohnsitz im Burgenland
• Netto-Jahreshaushaltseinkommen max. € 43.000,00
• Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze für Heizokosten
Welche Unterlagen sind erforderlich?
ausgefülltes Datenblatt
Dieses ist beim Gemeindeamt erhältlich, kann aber auch hier downgeloaded werden.
Einkommensnachweis
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Nachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen: Sozialunterstützung oder ein von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
Erwachsene Person im Haushalt ohne eigenes Einkommen - Vorlage Versicherungsdatenauszug
Nachweis der Heizkosten
aktuelle Jahresrechnung des Energielieferanten, Betriebskostenvorschreibung, Rechnung vom Vermieter oder Rechnung über Kauf bzw. Lieferung von Heizmaterial
Vertretungsvollmacht
Wenn Sie in Vertretung einer Person den Wärmepreisdeckel beantragen, dann brauchen Sie auch eine Vollmacht.
Weitere Details finden Sie hier.