Antragstellung auch am Gemeindeamt Neudörfl möglich
(bis 31.12.2023)

Der Wärmepreisdeckel des Landes hilft privaten Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Das Burgenland ist das erste Bundesland, das einen Preisdeckel für das Heizen eingeführt hat.

Abhängig von Einkommen und Heizkosten sind Förderungen bis zu € 2.000,00 möglich. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Der erste Teil zeitnah zur Antragsstellung, der zweite Teil im 2. Halbjahr 2023.

Der Wärmepreisdeckel ist sozial gestaffelt. Das heißt: je niedriger das Nettoeinkommen, desto höher die Förderung. Es werden 90 Prozent der Jahresheizkosten gefördert, um auch einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.

Wie wird der Wärmepreisdeckel berechnet?

Bei der Berechnung der Förderhöhe werden:

die Netto-Haushaltseinkommen aller Hauptwohnsitz gemeldeten Personen und

die zumutbaren Heizkosten des Haushalts prozentuell berücksichtigt, das heißt:
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 33.000,00 netto pro Jahr sind 4% Heizkosten zumutbar.
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 43.000,00 netto pro Jahr sind 5% Heizkosten zumutbar.
• Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu € 63.000,00 netto pro Jahr sind 6% Heizkosten zumutbar.
• Für Haushalte, die 2022 einen Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben, gelten 3% des Netto-Haushaltseinkommens als zumutbare Heizkosten.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Das ausgefüllte Datenblatt zum Wärmepreisdeckel. Wenn Sie in Vertretung einer Person den Wärmepreisdeckel beantragen, dann brauchen Sie auch eine Vollmacht.

Nachweis über das Netto-Jahreseinkommen des Haushalts 2022 Dazu müssen die Einkommen aller Personen im Haushalt mit Hauptwohnsitz zusammengezählt werden. Bezieht eine Person mehrere Einkünfte (zB Pension und Witwenpension), so sind diese zu berücksichtigen. Es wird auf das Netto-Jahreshaushaltseinkommen des Jahres 2022 abgestellt, da 2022 vorbei ist und sich ein Gesamtbetrag gut feststellen lässt.

Nachweis der Heizkosten 2023 Sie müssen die Heizkosten Ihres Haushalts für das Jahr 2023 angeben und nachweisen. Dabei können nur Kosten berücksichtigt werden, die im Jahr 2023 den Haushalt belasten oder belasten werden. Haben Sie mit einem Energieunternehmen einen Bezugsvertrag (Strom, Gas, Fernwärme), so können die für 2023 vorgeschriebenen Heizkosten angegeben werden. Diese werden auf das Bezugsjahr 2023 aufgerechnet.

Weitere Details finden Sie hier.