Das Land Burgenland gewährt ordentlich Studierenden, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren bei Nachweis einer Studienbestätigung eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort, wenn die Studierenden bei Antragstellung seit mindestens 7 Monaten durchgehend ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Die Förderung wird bei Nachweis des Erwerbs der Fahrkarte unabhängig von Studienerfolg und Einkommen bis einschließlich jenes Semesters bzw. Monats gewährt, in dem der Antragsteller oder die Antragstellerin das 26. Lebensjahr vollendet hat und ist nicht an den Bezug der Familienbeihilfe gebunden.
Förderungshöhe:
Die Förderung kann höchstens im Ausmaß von 76,00 Euro bzw. 50% der nachgewiesenen Kosten einer Semesternetz-, Monats- (außer in den Monaten Juli und August) und Jahreskarte (aliquot) oder eines Klimatickets gewährt werden.
Antragsstellung und Auszahlung:
Die Anträge werden über das Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde abgewickelt, bei Antragsstellung sind vorzulegen:
• Studienbestätigung als ordentliche/r Studierende/r
• Vorlage der Fahrkarte
• Zahlungsbeleg im Original
Die Anträge können per Einwurf in den Postkasten beim Rathaus oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingebracht werden.
Antragsfristen:
Antrag für Sommersemester: vom 01.03. bis 15.07. des Kalenderjahres
Antrag für Wintersemester: vom 01.10. bis 15.02. des Kalenderjahres
Fällt der 15.02. oder der 15.07. auf einen Sams-, Sonn- oder Feiertag so gilt der nächste Werktag als Eingabeschluss. Antragsstellungen außerhalb der Antragsfristen werden nicht berücksichtigt.
Nicht gefördert werden:
• Die Fahrkarten zwischen dem Wohnort und dem Studienort
• Studiengebühren
• Wohnkosten
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Land Burgenalnd.